Sprechfunk-Lehrgang

Gerade im heutigen Zeitalter, in der sich die Kommunikationstechnik ständig verändert und verbessert, ist es wichtig, grundlegende Kenntnisse der zugrunde liegenden Technik und der physikalischen Vorgänge zu haben, um mit dieser Technik sicher umgehen zu können. Da es an größeren Einsatzstellen auch zu entsprechend viel Funkverkehr kommt, ist es von großer Bedeutung, neben den oben genannten Grundlagen auch die Regeln des Sprechfunkverkehrs zu beherrschen und anwenden zu können.

Diese beiden Themenkomplexe zu lehren und zu üben ist das Anliegen des Sprechfunklehrgangs.


 

Im Landkreis Main-Spessart werden jährlich zwei solche Lehrgänge angeboten. Der Frühjahrslehrgang findet im jährlichen Wechsel zwischen den Ausbildungsorten Karlstadt, Gemünden und Lohr statt. Der Herbstlehrgang findet im Ausbildungscentrum der Feuerwehrden des Lkr.Main-Spessart in Markteidenfeld statt.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Teilnahmevoraussetzungen.

Lehrgangsdauer
  • zwei Samstage
  • ein Sonntag
Teilnahmevoraussetzungen
  • Grundausbildung Truppmann nach FwDV2/2
  • Mindestalter: 18 Jahre
mitzubringen sind
  • Schreibzeug 
  • Dienstbuch
  • Kartenmaterial (topografische Karten im Maßstab 1:50.000)
Lehrgangsgebühren
  • Mitglieder im Kreisfeuerwehrverband: 31€ pro Teilnehmer
  • Nicht-Mitglieder: 42€ pro Teilnehmer

Nach dem Lehrgangsabschluss stellt der Kreisfeuerwehrverband dem Kostenträger (Gemeinde, Stadt, Firma) eine Rechnung. Verpflegungskosten und Anfahrt sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten. 

Allgemeines
  • Die Ausbildung findet in zivil statt
  • Um die Lehrgänge termingerecht planen zu können, ist es notwendig, dass die Anmeldungen rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn, beim zuständigen Kreisbrandinspektor vorliegen. Für die Berücksichtigung als Lehrgangsteilnehmer entscheidet der Eingangsstempel beim Ausbildungsleiter.
  • Die Lehrgangsausschreibungen werden im Herbst des Vorjahres bekannt gegeben. 
  • Ab einer Abwesenheitszeit von > 2 Stunden ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.
  • Solltenn noch Fragen zum Lehrgang sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kreisbrandinspektor oder an den Ausbildungsleiter Jochen Kümmel
  • Zwei bis drei Wochen nach dem Lehrgang findet eine weitere Sprechfunkübung mit den Lehrgangsteilnehmern auf freiwilliger Basis statt. Diese Übung findet Samstags (normalerweise 14 Uhr) statt.