Im Landkreis Main-Spessart werden jährlich zwei Maschinisten-Lehrgänge angeboten. Diese finden im jährlichen wechsel zwischen den Ausbildungsorten Karlstadt, Gemünden, Lohr und Marktheidenfeld statt. Dabei beginnt jeweils ein Lehrgang im Frühjar und einer im Herbst.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Teilnahmevoraussetzungen.
| Lehrgangsdauer |
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| Teilnahmevoraussetzungen |
- Grundausbildung Truppmann nach FwDV2/2
- Mindestalter: 18 Jahre
- gültigen Führerschein für das betreffende Löschfahrzeug
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| mitzubringen sind |
- persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schutzanzug, Feuerwehrstiefel, Handschuhe und Gehörschutz)
- Schreibzeug
- Dienstbuch
- Bedienungsanleitung der Tragkraftspritze
- Eigene Feuerlöschkreiselpumpe, bzw. Fahrzeug oder TS8/8 wird am 3. Lehrgangstag benötigt.
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| Lehrgangsgebühren |
- Mitglieder im Kreisfeuerwehrverband: 41€ pro Teilnehmer
- Nicht-Mitglieder: 51,50€ pro Teilnehmer
Nach dem Lehrgangsabschluss stellt der Kreisfeuerwehrverband dem Kostenträger (Gemeinde, Stadt, Firma) eine Rechnung. Verpflegungskosten und Anfahrt sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten.
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| Allgemeines |
- Die Ausbildung findet in zivil statt
- Um die Lehrgänge termingerecht planen zu können, ist es notwendig, dass die Anmeldungen rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn, beim zuständigen Kreisbrandinspektor vorliegen. Für die Berücksichtigung als Lehrgangsteilnehmer entscheidet der Eingangsstempel beim Ausbildungsleiter.
- Die Lehrgangsausschreibungen werden im Herbst des Vorjahres bekannt gegeben.
- Ab einer Abwesenheitszeit von > 2 Stunden ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.
- Solltenn noch Fragen zum Lehrgang sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kreisbrandinspektor oder an den Ausbildungsleiter
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