Atemschutzgeräteträger-Lehrgang

Der Lehrgangsteilnehmer soll sich durch den Einsatz von Atemschutzgeräten gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel (ggf. durch andere chemische Stoffe), die ihm an Einsatzstellen drohen, schützen und sich entsprechend der Einsatzlage ver- halten können. Diese Kenntnisse werden den Teilnehmern bei diesem Lehrgang vermittelt. 

Im Zuge des Lehgangs werden den Teilnehmern folgende Inhalte vermittelt:

  • Bedeutung des Atemschutzes
  • Atemschutzgeräte (Handhabung und Funktion)
  • Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger
  • Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit
  • Übungen mit Atemschutzgeräten

 

Im Landkreis Main-Spessart werden jährlich drei solche Lehrgänge angeboten. Diese finden in Lohr und in Karlstadt statt. Hierbei werden in Lohr jeweils ein Lehrgang im Frühjahr und im Herbst und in Karlstadt ein Lehrgang im Herbst angeboten.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Teilnahmevoraussetzungen.

Lehrgangsdauer
  • drei ganze Tage
  • ein halber Tag 
Teilnahmevoraussetzungen

 Grundausbildung Truppmann nach FwDV2/2

 Mindestalter: 18 Jahre

gültige, ärtzliche Untersuchungsbescheinigung G26 nach Geträtegruppe III Diese ist der Anmeldung beizulegen.

Personen mit starken Kotletten oder Vollbart sind nicht für das Tragen von Atemschutzgeräten geeignet. Diese werden auch nicht zum Lehrgang zugelassen. 

Falls eine Sehhilfe vom Arzt gefordert wurde, ist eine Maskenbrille erforderlich, die zum Lehrgangsbeginn vorhanden sein muss.

mitzubringen sind
  • persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schutzanzug mit Überjacke, Feuerwehrstiefel, Flammschutzhaube, Handschuhe, Sicherheitsgut, Atemschutzmaske, Preßluftatmer, Fangleine, evtl. Duschsachen)
  • Schreibzeug 
  • Dienstbuch
Lehrgangsgebühren
  • Mitglieder im Kreisfeuerwehrverband: 41€ pro Teilnehmer
  • Nicht-Mitglieder: 41€ pro Teilnehmer

Nach dem Lehrgangsabschluss stellt der Kreisfeuerwehrverband dem Kostenträger (Gemeinde, Stadt, Firma) eine Rechnung. Verpflegungskosten und Anfahrt sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten. 

Allgemeines
  • Die Ausbildung findet in zivil statt
  • Um die Lehrgänge termingerecht planen zu können, ist es notwendig, dass die Anmeldungen rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn, beim zuständigen Kreisbrandinspektor vorliegen. Für die Berücksichtigung als Lehrgangsteilnehmer entscheidet der Eingangsstempel beim Ausbildungsleiter.
  • Die Lehrgangsausschreibungen werden im Herbst des Vorjahres bekannt gegeben. 
  • Ab einer Abwesenheitszeit von > 2 Stunden ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.
  • Solltenn noch Fragen zum Lehrgang sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kreisbrandinspektor oder an den Ausbildungsleiter Joachim Mantel

 

Anhänge:
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